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Reeh Immobilien
Grundsätzlich kann der Immobilienwert nicht pauschalisiert werden. Da der Wert einer Immobilie von sehr vielen Faktoren abhängt, wie z. B. Lage, Grundstücksfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche, Zimmeranzahl sowie die aktuelle Situation vor Ort auf dem Immobilienmarkt. Ebenso spielt hier auch das Angebot und die Nachfrage eine große Rolle.
Selbstverständlich können Sie Ihre Immobilie auch ohne Immobilienmakler verkaufen. Hier sollten Sie sich ernsthaft mit der Immobilienmaterie auseinandersetzen und ausreichend Zeit einplanen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Sollten Sie keinen qualifizierter Makleralleinauftrag abgeschlossen haben, so können Sie weitere Makler zeitlich beauftragen.
Allerdings bieten sich für den Verkäufer durch ein qualifizierter Makleralleinauftrag nachfolgende Vorteile.
Potentielle Interessenten werden nicht abgeschreckt, weil mehrere Makler dieselbe Immobilie anbieten. Schlimmstenfalls sogar mit unterschiedlichen Preisen.
Nur der allein beauftragte Makler hat die volle Kontrolle über das Marketing und ist in der Lage, eine durchdachte, auf Ihre Immobilie abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln. Sind mehrere Makler beauftragt, kann es vorkommen, dass keiner sich wirklich intensiv mit Ihrer Immobilie befasst.
Der qualifizierte Makleralleinauftrag garantiert hohes Engagement, denn er signalisiert dem beauftragten Makler, dass es sich nur auszahlt, wenn er sich mit aller Energie für einen möglichst profitablen Verkauf einsetzt. Dazu verpflichtet er sich gegenüber dem Eigentümer.
Die Kostenhöhe richtet sich beim Verkauf einer Immobilie nach dem Wert der Immobilie und der individuellen Verkaufssituation.
Nach einer erfolgreichen Immobilienvermittlung wird die Courtage des Maklers fällig. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. nach Abschluss des Kaufvertrags beim Notar oder nach Abschluss des Mietervertrags. Die Maklercourtage in Baden-Württemberg liegt in der Regel bei 3,57 % des beurkundeten Verkaufspreises der Immobilie.
Benötigt wird ein Immobilienwertgutachten oder ein Gebäudewertgutachten bei Gericht oder Behörden. Häufig wird ein solches Gebäudewertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt benötigt, wenn der vom Finanzamt festgesetzte Grundbesitzwert bei der Erbschaftssteuer überprüft werden soll.
Auch bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht kann ein Immobilienwertgutachten benötigt werden. Scheidung oder Streit um die Erbschaft können hierfür Auslöser sein.
Immer wenn Sie das Gutachten nicht vor Gericht, beim Finanzamt oder anderen öffentlichen Stellen benötigen ist die Gebäudewertschätzung, das Kurzgutachten, ideal für Sie.
Mit der Gebäudewertschätzung erfahren Sie den Wert einer Immobilie oder Eigentumswohnung der aktuell auf dem Wohnungsmarkt als Verkaufs- bzw. Kaufpreis erzielt werden kann.
Als in Köngen ansässiger Immobilienmakler kennen wir den Markt und verfügen über ein großes Netzwerk an Interessenten, Kapitalanlegern und weiteren Dienstleistern aus dem Immobilienbereich.
Keine Zeit? Kein Problem! Hinterlassen Sie uns Ihren Namen sowie Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.